Gewerbesteuer berechnen — Schritt für Schritt
Wie Sie Ihren Gewerbesteuer-Messbetrag ermitteln und welche Schritte zur korrekten Berechnung nötig sind.
Mehr lesenWelche Freibeträge es gibt und wie die Messzahl funktioniert. Das Wissen, das Sie für die korrekte Anwendung brauchen.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer spielen zwei Faktoren eine zentrale Rolle: der Freibetrag und die Messzahl. Viele Unternehmer wissen zwar, dass es diese Regelungen gibt, wenden sie aber nicht optimal an. Das kostet bares Geld.
Der Freibetrag ist Ihr Schutzschild — er reduziert die Steuerlast unmittelbar. Die Messzahl bestimmt dann, wie viel von dem verbleibenden Gewerbeertrag tatsächlich besteuert wird. Wer diese beiden Instrumente versteht, kann seine Steuerlast deutlich senken.
Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer beträgt 24.500 Euro pro Kalenderjahr. Das klingt vielleicht nicht nach viel, aber dieser Betrag wird von Ihrem Gewerbeertrag direkt abgezogen, bevor die Messzahl zur Anwendung kommt.
Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Gewerbeertrag 30.000 Euro beträgt, rechnen Sie zunächst 30.000 Euro minus 24.500 Euro = 5.500 Euro. Mit diesem reduzierten Betrag arbeiten Sie dann weiter. Das ist der erste wichtige Schritt.
24.500
Wird vor Anwendung der Messzahl vom Gewerbeertrag abgezogen
Nach dem Freibetrag kommt die Messzahl ins Spiel. Sie funktioniert als Multiplikator und wird auf den nach Freibetrag verbleibenden Gewerbeertrag angewendet. Die Messzahl beträgt immer 3,5 Prozent — das ist seit Jahren der festgelegte Satz.
Die Berechnung geht so: (Gewerbeertrag minus Freibetrag) 3,5 Prozent = Messbetrag. Dieser Messbetrag ist dann die Grundlage für die Hebesatzberechnung Ihrer Gemeinde. Verstehen Sie? Nach dem Freibetrag folgt die Messzahl, und dann kommt der Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Viele Unternehmer verwechseln die Messzahl mit dem endgültigen Steuersatz. Das ist ein häufiger Fehler. Die Messzahl ist nur eine Zwischenstufe — die endgültige Steuer ergibt sich erst nach Anwendung des Hebesatzes.
Lassen Sie uns das mit echten Zahlen durchrechnen. Angenommen, Ihr Gewerbeertrag für das Jahr liegt bei 150.000 Euro.
Freibetrag abziehen
150.000 24.500 = 125.500
Messzahl anwenden (3,5 %)
125.500 0,035 = 4.392,50
Hebesatz anwenden (z. B. 380 %)
4.392,50 3,80 = 16.691,50
Das ist Ihre Gewerbesteuer für das Jahr. Der Freibetrag hat Ihnen in diesem Fall 857,50 Euro gespart (24.500 3,5 % 3,80). Klingt nicht dramatisch? Bei mehreren Gesellschaftern oder komplexeren Strukturen kann es erheblich mehr sein.
Der Freibetrag ist fix — Sie können ihn nicht erhöhen. Aber Sie können sicherstellen, dass Sie ihn vollständig nutzen. Besonders wichtig: Bei Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag pro Gesellschafter, nicht pro Gesellschaft.
Das bedeutet konkret, wenn Sie eine GbR mit zwei Partnern haben, können Sie zweimal 24.500 Euro abziehen — insgesamt also 49.000 Euro. Bei einer GmbH funktioniert das anders. Die GmbH selbst hat einen Freibetrag, ihre Gesellschafter nicht.
GbR oder Partnerschaft nutzen den Freibetrag pro Person besser
Mehrere separate Betriebe können mehrere Freibeträge bedeuten
Unterschiedliche Hebesätze machen große Unterschiede
Jedes Jahr 24.500 Euro — wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Messzahl angewendet wird. Bei Personengesellschaften gilt dieser Betrag pro Gesellschafter.
Immer 3,5 Prozent — wird auf den nach Freibetrag verbleibenden Gewerbeertrag angewendet. Das Ergebnis ist der Messbetrag.
Wird von der Gemeinde bestimmt und auf den Messbetrag angewendet. Das Endergebnis ist Ihre Gewerbesteuer.
Die meisten Unternehmer zahlen mehr Gewerbesteuer als nötig — nicht weil die Berechnung schwierig ist, sondern weil sie die Mechaniken von Freibetrag und Messzahl nicht vollständig nutzen.
— Steuerberater mit 20+ Jahren Erfahrung
Wenn Sie Ihre Gewerbesteuer optimieren möchten, beginnen Sie mit dem Verständnis dieser drei Elemente. Ein Steuerberater kann dann prüfen, ob Ihre aktuelle Rechtsform und Betriebsstruktur optimal für Sie sind. Oft finden sich dabei noch Einsparpotenziale, die Sie bisher übersehen haben.
Die Informationen auf dieser Seite dienen zu Bildungszwecken und bieten einen allgemeinen Überblick über Gewerbesteuer-Konzepte. Sie stellen keine Steuerberatung dar. Jede Steuersituation ist individuell verschieden — was für ein Unternehmen optimal ist, kann für ein anderes nachteilig sein. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Die Autoren und Betreiber dieser Website übernehmen keine Haftung für Fehler oder Auslassungen.